Bauhelferversicherung abschließen

Hausbau ohne Freunde und Familie ist meist nicht möglich. Schon aus finanziellen Gründen sind viele Häuslebauer auf Unterstützung aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis angewiesen. Doch ganz so sorglos sollte man dabei nicht sein, denn auch für die Hilfe von ganz privaten Helfern ist einiges zu beachten. Für Bauherren, die glauben, dass das einfach so geht, kann es teuer werden.

Muss man als Bauherr Bauhelfer anmelden und versichern?

Privat oder gesetzlich versichern – das ist keine Frage, sondern hier gibt es Vorschriften. Innerhalb einer Woche müssen Bauherren für ihre Helfer eine gesetzliche Bauhelferversicherung abschließen, wenn diese über das Maß einer Gefälligkeit hinaus beim Hausbau helfen. Für Bauherren besteht also die Pflicht private Bauhelfer bei der Bau Berufsgenossenschaft (Bau BG) anzumelden.

Bauhelfer anmelden
Auszug aus dem Anmeldeformular der BG Bau für private Bauvorhaben

Wer es versäumt, seine Bauhelfer anzumelden, muss mit Bußgeldern von bis zu 2.500 Euro rechnen. Die Meldung kann ganz einfach online erfolgen. Übrigens sind private Bauhelfer auch dann versichert, wenn Bauherren eine Anmeldung nicht tätigen. Im Falle eines Unfalls könnte dann der Bauherr für die Unfallfolgen aufkommen müssen. Er wird wegen grober Fahrlässigkeit in Regress genommen.

Was kostet die gesetzliche Bauhelfer Unfallversicherung?

Neben der Anmeldung des Bauvorhabens und der privaten Helfer müssen die Bauherren einen Beitrag für die gesetzliche Versicherung leisten (Beitragspflicht). Die Kosten der gesetzlichen Bauhelferversicherung richten sich nach der Zahl der Helferstunden, weswegen die BG Bau empfiehlt die Hilfeleistungen aller Helfer in einem Bautagebuch zu dokumentieren. Darin sollte festgehalten werden, wer wann und in welchem Umfang geholfen hat und welche Arbeiten dabei ausgeführt worden sind.

Der Mindestbetrag der BG Bau liegt bei 100 Euro. Das bedeutet, dass eine detaillierte Dokumentation der Helferstunden allerdings nur dann nötig wird, wenn man voraussichtlich mehr als 84 h (Ost) bzw. 71 h (West) beim Hausbau unterstützt wird.

Wenn beispielsweise 4 Personen an 5 Samstagen jeweils 10 Stunden beim Hausbau aushelfen kommt man auf 200 Bauhelferstunden. Helfen diese 4 Personen hingegen nur an 2 Samstagen á 10 Stunden aus, erhält man 80 Helferstunden.

Wie wird die Beitragshöhe berechnet?
Die BG Bau rechnet mit sogenannten fiktiven Arbeitsentgelten. Dabei handelt es sich um gedachte Stundensätze für die Bauhelfer. Für das Jahr 2015 nennt die BG Bau in den neuen Bundesländern 9,66 Euro und in den alten Bundesländern 11,34 Euro je Arbeitsstunde. Auf Grundlage dieses Stundensatzes wird nun die Höhe des Beitrags berechnet, indem er mit dem aktuellen Beitragssatz (12,3131 %) und der Anzahl der Helferstunden multipliziert wird.

Wer die Beitragshöhe auf den Cent genau ausrechnen möchte, nutzt folgende Formel:

geleistete Arbeitsstunden x fiktives Entgelt x Beitragssatz

  Hausbau in München
(fiktives Entgelt: 11,34 €/h)
Hausbau in Potsdam
(fiktives Entgelt: 9,66 €/h)
200 Helferstunden 200 h x 11,34 € x 12,3131 % = 279,26 € 200 h x 9,66 € x 12,3131 % = 237,89 €

Für schnelles Überschlagen könne Sie einfach diese gerundeten Werte mit den Helferstunden multiplizieren und so die Kosten für die Absicherung Ihrer privaten Bauhelfer bei der BG BAU berechnen:

  • 1,40 € (in den alten Bundesländern)
  • 1,19 € (in den neuen Bundesländern)

Lohnt eine zusätzliche private Bauhelfer Versicherung?

Einen ergänzenden Schutz kann eine private Versicherung bieten, denn die gesetzliche Bauhelfer Unfallversicherung deckt im Schadensfall nur die nötigsten Dinge ab.

Nicht versichert sind bei der Bau BG:

Freundschaftliche oder verwandtschaftliche Gefälligkeitsleistungen

Beispiel für unversicherte Gefälligkeitsleistung
Auszug aus dem Merkblatt für Bauherren der BG Bau

Unternehmerähnliche Tätigkeiten

Beispiel für unversicherte, unternehmerähnliche Tätigkeit
Auszug aus dem Merkblatt für Bauherren der BG Bau

In solchen Fällen sollte man prüfen, ob es sich lohnt eine private Bauhelfer Versicherung für die nichtversicherten Bauhelfer abzuschließen. Der Vorzug besteht auf der einen Seite darin, dass alle Bauhelfer inklusive des Bauherrn abgesichert werden und oft schon der Weg zur Baustelle hin mit inbegriffen ist. Zudem enthalten private Versicherungen mehr Leistungen, die man bereits ab dem ersten Prozent Invalidität geltend machen kann.

Allerdings kommen damit zusätzliche Kosten auf einen zu. So zahlt man in der Regel zwischen 25 und 50 Euro pro Bauhelfer und Jahr, wenn man eine Versicherung mit Namensnennung vereinbart. In diesem Fall schützt die Versicherung nur den namentlich genannten Helfer. Für eine Police ohne Namensnennung zahlt man zwischen 40 und 70 Euro pro Jahr. Zu beachten ist dabei, dass meist ein Mindestbetrag von 130 bis 200 Euro zu leisten ist.

Wer sich nicht sicher ist, ob die gesetzliche Versicherung in seinem Falle ausreicht, der kann sich auch in einer der Bezirksniederlassungen der Berufsgenossenschaft Bau beraten lassen.

Weitere Kontaktadressen zur BG Bau
20355 Hamburg
Holstenwall 8 – 9
Tel.: 040 35000-0
Fax: 040 35000-397
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
30141 Hannover
Tel.: 0511 987-1409
Fax: 0511 987-2440
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42095 Wuppertal
Tel.: 0202 398-0
Fax: 0202 398-1404
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60331 Frankfurt am Main
Tel: 069 4705-579
Fax: 069 4705-555
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76123 Karlsruhe
Tel.: 0721 8102-368
Fax: 0800 668 668 827 516
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71029 Böblingen
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Fax: 0800 668 668 827 516
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81237 München
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Haftungsansprüche an Bauhelfer gibt es nicht

Es ist gut, wenn Freunde und Verwandte helfen können und Bauherren so Geld sparen. Bei alledem sollten sich Bauherren aber dessen bewusst sein, dass im Fall von Bauschäden keine Haftungsansprüche gestellt werden können.

Das muss nicht immer ein Schaden am Bauwerk selbst sein. Problematisch kann es auch sein, wenn sich Bauherren bei Eigenleistungen zeitlich verschätzen. Eine Verzögerung des Baufortschritts kann unter Umständen Folgekosten nach sich ziehen, wenn etwa nachfolgende Gewerke nicht termingerecht beginnen können. Deshalb sollte man sich gut überlegen, welche Arbeiten von privaten Bauhelfern ausgeführt werden sollten. Wie bei jeder Art von Eigenleistung sollten die verfügbaren zeitlichen Ressourcen und Fähigkeiten nicht überschätzt werden.

(Bildmaterial v.o.n.u.: © Rainer Sturm / PIXELIO, © BG Bau) 30.06.2015 | HausXXL