Welche konkreten Gefahren gehen von Löschwasser aus?
Wird Löschwasser mit gefährlichen Stoffen verunreinigt und entweicht in die Umwelt, drohen schwere nachträgliche Umweltschäden, wie z.B. Fischsterben in Flüssen, Tiere die beim Trinken des verunreinigten Wassers sterben, das Sterben von Pflanzen welche das verunreinigte Wasser aufnehmen, oder die Verschmutzung des Grundwassers. Am größten sind diese Gefahren, wenn es in Chemieunternehmen oder anderen Betrieben brennt, die chemische Stoffe produzieren, lagern oder verarbeiten. Dazu gehören z.B. auch landwirtschaftliche Betriebe (Dünger), Automobilbetriebe (Schmierstoffe, Kraftstoffe), Druck-, Lackier-, Malerbetriebe (Farben, Lacke, Tinten etc.) usw.
In bestimmten Fällen kann aber auch vom Löschwasser selbst eine direkte Gefahr ausgehen, z.B. wenn Chemikalien oder brennbare Stoffe als Film auf dem Löschwasser brennen und somit Menschen und Einsatzkräfte gefährden. Auch bei der Verunreinigung mit starken Säuren oder Basen ist extreme Vorsicht geboten.
Löschwasserrückhaltung muss geplant werden
Damit man sich im Brandfall auf das Löschen und Retten konzentrieren kann, müssen die Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung idealerweise schon im Vorfeld geplant, und entsprechende bauliche Vorkehrungen getroffen werden. Empfehlenswert ist die Erstellung eines Löschwasserrückhalte-Konzeptes auf Grundlage der geltenden Umwelt-, Brandschutz- und Wasserschutzverordnungen. Das Konzept sollte alle Maßnahmen und Abläufe zur Rückhaltung von Löschwasser im Brandfall dokumentieren. Ob ein Betrieb zur Rückhaltung von Löschwasser verpflichtet ist und welche Gefährdungsstufen gelten, sowie die benötigten Rückhaltevolumen für Löschwasser, richten sich nach den jeweils geltenden Gesetzen und Vorschriften (in Deutschland z.B. AwSV) und müssen individuell ermittelt werden. Das Löschwasser Rückhaltekonzept sollte mit den zuständigen Behörden und ggf. Fachbetrieben abgestimmt, und im Betrieb gut zugänglich und im Gefahrfall schnell griffbereit aufbewahrt werden.
Maßnahmen zur Löschwasserrückhaltung
Die am häufigsten eingesetzten Rückhaltemaßnahmen sind:
Auffangwannen und Auffangbehälter
Hierfür eigenen sich z.B. spezielle Tanks, Becken, spezielle Räume wie Keller o.ä. Wichtig ist vor allem, dass die Behälter baulich intakt und dicht sind und genügend Volumen besitzen. Bei geschlossenen Behältern ist außerdem eine Belüftung notwendig, falls gefährliche oder explosive Dämpfe bzw. Gase entstehen könnten.
Löschwasserbarrieren
Diese Barrieren verhindern, dass Löschwasser unkontrolliert aus Türen oder Toren entweichen kann. Dadurch wird das Löschwasser im Gebäude festgehalten. Die Löschwasserbarrieren gibt es als automatische oder manuelle Varianten, wobei die automatischen Barrieren z.B. mit Brandmeldeanlagen oder Sprinklern gekoppelt werden können, oder bei Stromausfall auslösen.
Rückstau auf Freiflächen
Mangelt es an baulichen Maßnahmen oder Barrieresystemen, aber es steht eine große Freifläche (z.B. asphaltierter Platz mit Randbegrenzung) zur Verfügung? Auch hier kann das Löschwasser aufgefangen werden. Voraussetzung sind eine absolut dichte Randbegrenzung, z.B. betonierte Bordsteine, und die Abdichtung sämtlicher möglicher Abflüsse und Drainagen. Abflüsse können z.B. mit Kanalabdeckplatten versiegelt, oder weiträumig mit Rückhalteschläuchen bzw. Doppelkammerschläuchen umlegt werden.
Was passiert mit aufgefangenem Löschwasser?
Sobald ein Brand bekämpft wurde und es an die Aufräumarbeiten geht, muss auch das aufgefangene Löschwasser entfernt werden. Je nach dem Grad der Kontaminierung müssen die passenden Pumpfahrzeuge ausgewählt werden – nicht jeder Tank darf jede Flüssigkeit transportieren! Hier ist individuell an Hand von Proben des Wassers zu prüfen, wie stark die Verschmutzung ist und welche Sicherheitsbestimmungen beim Transport beachtet werden müssen.
Bei leichter Verschmutzung ist es in der Regel möglich, das Löschwasser in Kläranlagen einzuführen und dort reinigen zu lassen. Liegt aber eine starke chemische Verschmutzung vor und ist eine Reinigung über Mikrobakterien in Kläranlagen nicht möglich (siehe Brand in Emsdettener Entsorgungsbetrieb), dann muss das Löschwasser als Sondermüll behandelt und entsorgt werden.
Fazit:
Am besten ist es natürlich immer, wenn Brände gar nicht erst entstehen können. Hierfür ist ein wirksames Brandschutzkonzept unabdingbar. Kommt es aber dennoch zum Brand, dann müssen weitere Schäden durch verunreinigtes Löschwasser unbedingt verhindert werden. Schadensereignisse aus der Vergangenheit haben oft gezeigt, dass kontaminiertes Löschwasser enorme Schäden anrichten kann – und im Schadensfall haftet der Betreiber der Anlagen, wenn er sich nicht an die gesetzlichen Pflichten zur Rückhaltung von Löschwasser gehalten hat. Die Schäden und zusätzlichen Kosten können durch den richtigen Umgang mit Löschwasser verhindert werden.