Wohin mit dem Rad, wenn es nicht genutzt wird? Dies ist eine Frage, die sich täglich zahlreiche Radfahrer stellen müssen. Die Ansprüche an den optimalen Platz sind hoch. Das Rad muss vor Witterung und vor Diebstahl geschützt werden. Was für Eigenheimbesitzer leicht zu lösen ist, wird für Fahrrad fahrende Mieter schnell zum bürokratischen Hindernislauf.
Fahrradregeln in einem Miethaus
Das Abstellen von Fahrrädern in Treppenhäusern ist in der Regel immer verboten. Das Treppenhaus muss bei einer Gefahrensituation als Fluchtweg freigehalten werden. Gleiches gilt für Feuerwehrzufahrten, die zu einem Haus gehören. Der Vermieter ist in der Pflicht, für Fahrräder einen Abstellraum einzurichten. Das kann ein Fahrradkeller sein oder ein Fahrradständer im Außenbereich. An diesen markierten Stellen dürfen Mieter ihre Fahrräder anschließen. In der Praxis sind die Parkmöglichkeiten jedoch häufig vollgestellt. Besonders für hochpreisige Räder sind die Möglichkeiten nicht optimal. Zu groß ist die Gefahr von Diebstahl oder einer Beschädigung.
Viele Mieter nehmen die Anstrengung in Kauf, das Rad mit in die eigene Wohnung zu nehmen. Bevor ein Mieter zu dieser Maßnahme greift, ist ein Blick in den Mietvertrag oder die Hausordnung wichtig. In vielen Verträgen ist das Unterstellen des Fahrrads in der Wohnung oder auf dem Balkon untersagt. Der Mieter hat jedoch gute Möglichkeiten diese Klausel zu umgehen. Liegt die Wohnung in einem Brennpunkt, muss der Vermieter eine Ausnahme erlauben. Das gleich gilt für besonders hochwertige Fahrräder. Alternativ kann der Vermieter einen ausreichend großen Kellerraum zur Privatnutzung anbieten.
Abhängig von den Hausregeln und dem Nachbarschaftsverhältnis können Fahrräder vor dem Haus oder auf einem Gartengrundstück abstellt werden. Für solche geduldeten Fahrradparkplätze gilt gegenseitige Rücksichtnahme, und sie verpflichten die Radfahrer zu Ordnung.
Das Fahrrad im öffentlichen Raum
Auf Straßen, Fußwegen und in Fußgängerzonen ist das Abstellen von Fahrrädern grundsätzlich erlaubt. Hier sollte allerdings darauf geachtet werden, das Rad nicht „einfach irgendwo“ abzustellen, sondern wenn möglich Fahrradständer oder Fahrradparker zu nutzen. Nutzt der Radfahrer über Nacht einen öffentlichen Bereich des Straßenverkehrs, so sollte das Rad im Dunkeln sichtbar sein. Das Risiko einer Beschädigung, des Diebstahls oder der Korrosion einzelner Bauteile ist aber hoch. Der Fakt, dass ein hochwertiges Fahrrad kriminelle Energie wecken kann, wenn es sichtbar abgestellt ist, darf nicht unterschätzt werden.
Fahrräder in der Garage aufbewahren?
In einer Garage steht ein Fahrrad trocken und sicher. Es kann fahrbereit untergestellt werden und das Entfernen von Lampen, Luftpumpe und anderen Teilen entfällt. Gesetze und Bürokratie schränken die Nutzung einer Garage allerdings ein. Die Baugenehmigung für eine Garage sieht eine Unterstellung von Kraftfahrzeugen vor. Etwas anderes darf in Garagen nicht eingelagert werden, und das schließt Fahrräder ein. Als Ausnahme gilt: Das Fahrrad darf mit in die Garage, wenn noch ausreichend Platz für ein Auto ist. Das gilt auch für Eigenheimbesitzer.
Das Fahrrad sicher und platzsparend aufbewahren
Je nach Wohnungsgröße, Kellerraum oder Garage gibt es unterschiedliche Aufbewahrungsmöglichkeiten. Das Fahrrad aufzuhängen ist z.B. eine platzsparende Lösung. Radfahrer haben die Wahl zwischen einer Deckenaufhängung mit Flaschenzug und der Wandaufhängung. Wandhaken tragen das Rad am Rahmen oder am Vorderrad. Die Rahmenlösung ist gut für kleine Flure geeignet, da das Fahrrad nicht in den Raum hineinragt. Wird das Fahrrad am Reifen aufgehängt, liegen beide Reifen an der Wand auf und der Aufbau richtet sich in den Raum. Jedes System hat Vor- und Nachteile und erfordern sorgfältige Planung.
Die richtige Absicherung bei einem Verlust
Ein Fahrrad gehört zum Hausstand und ist in der Regel in die Hausratversicherung eingebunden. Für den Fall, dass das Fahrrad aus dem Fahrradkeller oder dem Haus entwendet wurde, leistet die Versicherung Ersatz. Welche Bedingungen für den Versicherungsschutz erfüllt sein müssen, steht in der Police. Es lohnt sich, vor der Anschaffung eines teuren Fahrrads die Police durchzulesen und die Schadenssumme gegebenenfalls anzupassen. Einige Versicherungen bieten separate Fahrradversicherungen an, die günstige Beiträge haben und nach einer Neuanschaffung interessant sein können.
Die Haftpflichtversicherung springt nicht ein, wenn das Rad im öffentlichen Raum gestohlen wurde. In diesem Fall bleibt nur der Weg zur Polizei und eine Diebstahlsanzeige.
Steht das Fahrrad über Nacht draußen, ist eine gute Sicherung unabdingbar. Ist das Fahrrad nicht sicher abgestellt und erleidet Schäden, oder verursacht selbst Schäden, z.B. weil es umkippt, ist der Besitzer für die Schäden haftbar. Steht das Fahrrad an einer Laterne und fällt gegen ein Auto, dann ist der Radfahrer in der Verantwortung.
Fazit:
Die richtige Aufbewahrung des Fahrrades ist im Bürokratiedschungel teilweise schwer zu überblicken. Wenn man jedoch seine Fürsorgepflichten, die jeweiligen örtlichen Vorgaben und ein paar Sicherheitsaspekte beachtet, hat man an seinem Bike lange Freude.
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