Seit Jahren setzt sich der Bauherren-Schutzbund bundesweit für die Rechte privater Bauherren ein. Der Vereins ist parteipolitisch unabhängig und finanziert sich komplett aus Eigenmitteln. Nächstes Jahr feiert die Verbraucherschutzorganisation ihr 20-jähriges Jubiläum. HausXXL hat einmal beim 1. Vorsitzenden RA Peter Mauel nachgefragt, worauf private Bauherren beim Hausbau besonders achten sollten.
HausXXL: Der Bauherren-Schutzbund mit seinem bundesweiten Netz von Bauherrenberatern ist eine fest etablierte Institution für alle, die beim Hausbau auf Nummer sicher gehen wollen. Wobei helfen Sie konkret?
Mauel: Sowohl Bauherrenberater als auch Vertrauensanwälte können praktisch bei allen Schritten eines Bauvorhabens von privaten Bauherren an die Seite geholt werden. Im Vorfeld ist die Beratung besonders wichtig. Wie groß soll das Haus sein und wie soll es gebaut werden? Und vor allem: Was kann ich mir leisten? Dazu müssen realistische Vorstellungen entwickelt werden. Der BSB hilft, Grundstücks- und Hausangebote einzuschätzen, den richtigen Baupartner zu wählen und Bauverträge vor Unterzeichnung zu prüfen.
HausXXL: Und wie garantiert man, dass nach der guten Vorbereitung auch ein reibungsloser Hausbau folgt?
Mauel: Auch wenn sorgfältig geplant wurde, der Baupartner den Bau gut organisiert und überwacht, sollten sich private Bauherren nicht darauf verlassen, dass alles mängelfrei gebaut wird. Für eine von der Baufirma unabhängige Kontrolle hat der BSB das Angebot der baubegleitenden Qualitätskontrolle entwickelt. BSB-Bauherrenberater checken in vereinbarten, bautechnisch relevanten Abständen die Qualität des Bauvorhabens und begleiten Bauherren zur Abnahme des fertigen Hauses. Private Bauherren haben – und das sage ich als Jurist mit Nachdruck - das Recht auf ein mängelfreies Werk.
HausXXL: Was können Bauherren tun, wenn Sie dennoch Baumängel entdecken?
Mauel: Stellen sich im Bauablauf Mängel heraus, muss der Vertragspartner unter Fristsetzung aufgefordert werden, diese zu beseitigen – das gilt übrigens auch in der Gewährleistungsfrist nach Fertigstellung des Hauses. Reagiert das Bauunternehmen nicht, sollten Bauherren unverzüglich handeln. Dabei helfen wieder die auf Baurecht spezialisierten Anwälte. So können bei Mängeln in der Bauphase z.B. Zahlungen in zweifacher Höhe der voraussichtlichen Beseitigungskosten zurückbehalten werden. Im Ausnahmefall ist der Bauvertrag zu kündigen. Diese Schritte allerdings sind von erheblicher Konsequenz und sollten keinesfalls ohne juristische Begleitung erfolgen.
HausXXL: Die Haus- und Grundstückssuche beginnt ja heute auch oftmals im Internet. Auf was sollten Bauherren denn bei der Online-Suche besonders achten und wann sollten sie skeptisch werden?
Mauel: Damit die Internetrecherche ergebnisreich verläuft, sollten Bauinteressenten bereits im Vorfeld überlegen, welche Informationen für sie wichtig sind und welche Antworten gesucht werden. Sie sollten dabei aber nicht auf "Billigpreisfallen" hereinfallen, welche nur darauf abzielen neue Kunden anzulocken. Zu einem richtigen Hausangebot gehören neben einem detaillierten Preisangebot – also unter Berücksichtigung von Sonderwünschen und Gutschriften für Eigenleistungen – auch Grundrisse mit Bemaßung, die komplette Bau- und Leistungsbeschreibung, der Entwurf des Bauvertrages mit Zahlungsplan und Zusatzvereinbarungen, eine Referenzliste der Firma, Informationen zu Serviceangebot und Bindefrist des Angebotes. Nur wer das alles liefern kann und will, sollte zum Baupartner gewählt werden.
HausXXL: Vielen Dank Ihre Antworten, Herr Mauel. Welchen abschließenden Rat würden Sie künftigen Familien, die ein Haus bauen wollen, mit auf den Weg geben?
Mauel: Bauen braucht Zeit, Gründlichkeit und Kontrolle, diese Maxime möchte ich privaten Bauherren vor allem ans Herz legen. Genügend Zeit sollte man aufwenden, den Standort zu suchen und Angebote zu prüfen. Gründlich sollte man bei der Wahl des Baupartners und den Vertragsverhandlungen vorgehen. Und kein Bauprojekt sollte ohne Qualitätskontrolle ablaufen.
(Bildmaterial: © Bauherren-Schutzbund e.V.)