30.10.2013 Die Bundesregierung hat am 16. Oktober 2013 der Novellierung zur Energiesparverordnung, kurz EnEV 2014, zugestimmt. Diese wird nun im Frühjahr nächsten Jahres in Kraft treten und höhere Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten nach sich ziehen.
Für den Hausbau bedeutet diese Erneuerung, dass neue Gebäude ab dem 01. Januar 2016 einer Anhebung der Effizienzanforderungen um 25 Prozent entsprechen müssen. Bestandsgebäude sind von dieser Regelung allerdings ausgenommen.
Auch die Bedeutung des Energieausweises wird durch die Novellierung gestärkt, welcher vermehrt Auskunft über den Energiezustand des Gebäudes geben soll. Die Klassen von A+ bis H, wobei A+ dem ab 2016 geltenden Neubaustandard entspricht, muss künftig in Immobilienanzeigen mit angegeben werden.
Neue Energieauflagen für Neubauten
Die Bundesregierung hatte sich zum Ziel gesetzt, bis zur Mitte des Jahrhunderts einen klimaneutralen Gebäudestandard zu erreichen, das mit dieser Novellierung einen Schritt näher rücken soll. Deswegen sieht die Novellierung eine wirtschaftlich vertretbare Anhebung der energetischen Anforderungen ab 2016 um 25 Prozent des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs und um circa 20 Prozent bei der Wärmedämmung vor. Ab 2021 soll dann sogar der sogenannte EU-Niedrigstenergiegebäudestandard gelten, dessen Standards jedoch erst 2018 festgelegt werden sollen.(Bildmaterial: 3D Green Energy, (StockMonkeys.com/Flickr, CC BY 2.0)