Diese Woche aktuell: Günstige Baufinanzierung trotz steigender Zinsen, BDH erwartet für 2015 hohen Absatz an Solarwärmeanlagen, Start der Woche der Sonne und Pellets, wie wird die Fotovoltaik-Anlage profitabler und aktuelle Ratschläge rund ums Thema Hausbau von „Bauretter“-Anwältin Manuela Reibold-Rolinger.
Baurecht
Diese Woche aktuell: Eigenheime dank sinkender Standardrate weiterhin attraktiv, Bauherrn müssen triftige Gründe für Kündigung der Baufirma vorlegen, großer Preisatlas: 880 deutsche Städte im Check, neue Eigenheime in Elsterheider Gemeinde und eine Selbstversorger-Mini-Wohnkapsel für unterwegs.
Ein aktuelles Urteil (II R9/14) des Bundesfinanzhofes in München weist ausdrücklich darauf hin, dass die Grunderwerbsteuer in manchen Fällen nicht nur auf den Grundstückskauf, sondern auch auf die Kosten für Hausbau fällig werden kann.
Diese Woche aktuell: Wohneigentum als Wohlstandsicherung, warum auch Rohbauten richtig versichert sein sollten, wie es mit dem allergenarmen Hausbau klappt, der Boden des Jahres 2015 und ein kleines Quiz zum Thema Luxusimmobilien.
In aller Regel wird die Bauzeit beim Hausbau vertraglich geregelt. Handelt es sich dabei um einen Vertrag mit einem Generalunternehmen, kann entweder ein Fertigstellungstermin vereinbart, oder die Erreichung einzelner Bauzwischenschritte in einem Terminplan aufgestellt werden. Auch bei der Ausführung einzelner Gewerke durch verschiedene Anbieter können Fertigstellungstermine vertraglich vereinbart werden.
Ein Fertighaus-Vertrag ist ein Werkvertrag über eine Dienstleistung und kein Kaufvertrag. Aus diesem Grund sind bei einem Fertighausvertrag besondere Rechtsgrundlagen zu beachten. Wesentlicher Bestandteil eines Fertighausvertrages ist die sogenannte Bau- und Leistungsbeschreibung. Diese sollte möglichst detailliert beschrieben werden.
Diese Woche aktuell: wie Kleinanleger vom Immobilienboom profitieren können, warum eine Vollfinanzierung oft hohe Risiken birgt, der sächsische Wettbewerb „Ländliches Bauen“ und wie 5-jährige Knirpse in Jever zu Bauherren werden.
Die Wohngebäudeversicherung schützt Eigenheimbesitzer vor Schäden durch Feuer, Hagel, Sturm sowie Leitungswasser. Dabei können die Schäden zum Teil erhebliche Kosten verursachen und die wirtschaftliche Grundlage der Hausbesitzer gefährden. Aus diesem Grund empfiehlt sich beim Hausbau der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung.
Diese Woche aktuell: Diskussion um den Traum vom Haus, deutschlandweit Ratenkredite im Wert von 150 Milliarden Euro aufgenommen, Grauzone Schwarzarbeit, verteuertes Wohneigentum an Rhein & Ruhr und ein Baumhaus mitten in der Stadt.
Eine Baufertigstellungsversicherung ist beim Hausbau sowohl für Bauherren als auch für Hausanbieter interessant. Sie fungiert als Bürgschaft, falls das entsprechende Bauunternehmen in Insolvenz geht. In der Regel übernimmt die Baufirma den Abschluss einer Baufertigstellungsversicherung und berechnet die dafür zu entrichtenden Kosten in den Kaufpreis ein.